Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) folgte dem nicht, versagte insoweit den Werbungskostenabzug und wies auch den gegen den Einkommensteuerbescheid erhobenen Einspruch zurück. Mit ihrer Klage zum Finanzgericht (FG) begehrten die Kläger die Anerkennung von --im Einzelnen nach der Dauer der Abwesenheit näher bezeichneten-- Pauschbeträgen für Mehrverpflegungsaufwand in Höhe von 3 484 DM abzüglich der erhaltenen Erstattungsleistung des DRK. SIS 12 09 50 - Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - SIS-Datenbank Steuerrecht. Die Klage hatte in vollem Umfang Erfolg. Das FG vertrat die Auffassung, die Fahrten des Klägers zu den verschiedenen Rettungsstationen und zum Rettungshubschrauber seien solche zu ständig wechselnden Einsatzstellen gewesen. Der Kläger habe sich aufgrund seiner Tätigkeit als Rettungsassistent und wegen der weiten Fassung seiner arbeitsvertraglich geregelten Pflichten dem ständigen Wechsel des Arbeitsortes nicht entziehen können. Da der Kläger an keiner Rettungsstation länger als drei Monate ohne Unterbrechung tätig gewesen sei, komme auch die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 5 EStG im Streitfall nicht zur Anwendung.
Zusammenfassung: Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers sein. Ein Rettungswagen oder sonstiger PKW, oder anderes Gerät, dass der Fortbewegung dient, kann damit keine erste Tätigkeitsstätte sein. Falls keine solchen vorhanden ist, gilt das Reiserecht aber entsprechend. Guten Tag, ich bin Rettungsassistent und werde als Solcher in 4 verschiedenen Rettungswachen meines Arbeitgebers eingesetzt. Laut meiner Stellenbeschreibung bin ich dabei keiner Rettungswache fest zugeordnet. Wann kann ein Rettungssanitäter Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen? - Ebner Stolz. Ich werde im Rettungsdienst auf RTW und NEF als auch im qualifizierten Krankentransport auf KTWs eingesetzt. Ich arbeite in Wechselschichten nach einem festgelegten Dienstplan zu entweder 9h, 10h oder 12h Dienstzeit. Naturgemäß ist die Auslastung im Rettungsdienst stark schwankend. Das betrifft nicht nur die eigentlichen Zeiten der (Notfall-) Einsätze, sondern auch das Einsatzgebiet bzw. die Zielkliniken, die angefahren werden. Exakte Grenzen lassen sich nicht festlegen. Feste Pausenzeiten oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten gibt es nicht.
Ob dies der Fall ist, entscheidet sich - entgegen der Ansicht des Klägers - nicht nach den abstrakten Merkmalen eines bestimmten Berufsbildes, sondern nach dem konkreten Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers im Einzelfall. Und dies gilt insbesondere auch für einen auf einem Rettungswagen eingesetzten Rettungsassistenten. Infolgedessen hatten der Kläger unter Berücksichtigung seiner ausgebliebenen Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhaltes im Streitjahr 2012 weder eine Einsatzwechseltätigkeit noch eine typischerweise "nur" auf einem Fahrzeug ausgeübte Tätigkeit i. 3 EStG 2012 wahrgenommen, so dass sich der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen allein nach § 4 Abs. 2 u. 5 EStG 2012 richtete. Die danach einschlägigen tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen hatte der Kläger trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgewiesen. Zwar kann die Tätigkeit eines Notarzt- oder Rettungswagenfahrers grundsätzlich eine Fahrtätigkeit i.
3 EStG darstellen. Ob dies der Fall ist, richtet sich jedoch auch nach dem quantitativen Umfang der Fahrtätigkeit (so zu einem Notarztwagenfahrer ausdrücklich BFH vom 19. 1. 2012, Az. : VI R 36/11). Ein Anscheinsbeweis oder eine tatsächliche Vermutung existiert insoweit nicht. Linkhinweis: Der Volltext ist auf der Homepage Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank veröffentlicht. Um direkt zum Volltext zu kommen, klicken Sie bitte 7591210:hier. 14. 07. 2016 nach oben
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Diese Methoden verursachen allerdings alle hohe Kosten und halten keineswegs immer für die Ewigkeit. Fazit: Schweißgeruch stoppen, ist möglich! Der lästige Schweißgeruch trotz Duschen muss kein dauerhafter Zustand sein. Ob man zu starkem Schwitzen neigt oder aufgrund von Hormonumstellungen, Krankheiten oder Ernährung von heftigen Schweißausbrüchen betroffen ist: Dagegen lässt sich etwas unternehmen. Besonders bewährt haben sich rezeptfrei erhältliche Antitranspirante wie der Sweat-Off Antitranspirant Roll-On. Diese Kosmetika sorgen dafür, dass die Schweißbildung auf natürliche Weise gestoppt wird. Wichtiger Hinweis: Die auf zur Verfügung gestellten Informationen sowie Kommentare und Diskussionsbeiträge können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer eigenständigen Auswahl und Anwendung oder Absetzung von Arzneimitteln, sonstigen Gesundheitsprodukten oder Behandlungsmethoden verwendet werden. Viele Symptome und Beschwerden können bei verschiedenen Erkrankungen auftreten.