Höchstgrenzen und andere Einschränkungen sind in unterschiedlichen Verordnungen und Richtlinien für verschiedene Personen- beziehungsweise Berufsgruppen festgelegt. Dazu zählen unter anderem: Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Seemannsgesetz Ladenschlussgesetz des Bundes Feiertagsgesetze der Länder Sondervorschriften bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Schichtzeiten vom Fahrpersonal Was zählt zur Arbeitszeit? Das Arbeitszeitrecht hat viele Facetten und Sonderregelungen. Die regelmäßige Arbeitszeit liegt in Deutschland pro Werktag bei acht Stunden und sollte nur in Ausnahmen überschritten werden. Schutzwürdige arbeitszeit db sport. Dabei ist entscheidend, dass in den nachfolgenden sechs Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegt. Die Arbeitszeit ist ohne Pausen nicht denkbar. Sie dienen der Erholung und elementar für die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Neben der Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen und den sogenannten bezahlten Pausen gibt es die Ruhepausen.
Ist der Chef doch nicht der Chef? Sondern ein schutzwürdiger Arbeitnehmer? Der BGH ( Urt. v. 23. 4. 2012; DB 2012, 1499) lässt dem GmbH-Geschäftsführer die Segnungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zuteilwerden, wenn es um die Auswahl des – nun ja – Chefs geht. Diese problematische Anwendung des AGG beruht darauf, dass dort (§ 6 Abs. 3) " Organpersonen" eigens adressiert werden. Im Übrigen hält der BGH daran fest, dass der Dienstvertrag des Geschäftsführers kein Arbeitsverhältnis begründet; der gesetzliche Vertreter der juristischen Person kann als deren Organ nicht zugleich Arbeitnehmer sein. Schutzwürdige arbeitszeit db tv. Das sehen BAG und BSG fallweise anders. Für das Bundessozialgericht ist jedenfalls der Fremd-Geschäftsführer ein abhängig Beschäftigter der GmbH und sozialversicherungspflichtig. Das Bundesarbeitsgericht ( DB 1999, 1811) nimmt ein Arbeitsverhältnis an, wenn über die allgemeine gesellschaftsrechtliche Weisungsbefugnis hinaus die Tätigkeit des Geschäftsführers im Hinblick auf Zeit, Dauer, Ort und Art dirigiert wird.
Mehr Infos finden Sie in der Umweltbescheiniung für das letzte Jahr.
In einem Betrieb mit Betriebsrat muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 Satz 1 des BetrVG vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Vor jeder Kündigung: Das Anhörungsverfahren muss beendet sein, bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Vor jeder Kündigung: Die ordnungsgemäße Anhörung ist bei der ordentlichen Kündigung und bei der außerordentlichen Kündigung erforderlich, auch bei einer Kündigung während der Probezeit/gesetzlichen Wartezeit [1] oder bei einer Änderungskündigung, nicht aber bei anderen Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anhörung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die für die Kündigung maßgeblichen Gründe so genau mitzuteilen, dass der Betriebsrat ohne eigene Nachforschung in der Lage ist, die Kündigung und eventuelle Widerspruchsgründe zu beurteilen. Eine ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, ohne dass es darauf ankommt, ob Kündigungsgründe vorliegen oder nicht. Selbst wenn gravierende Kündigungsgründe, beispielsweise die Bedrohung des Arbeitgebers, zur Kündigung führten, ist die Kündigung unwirksam, wenn vor dem Ausspruch der Kündigung der Betriebsrat nicht angehört wurde oder dem Arbeitgeber bei der Durchführung des Anhörungsverfahrens Fehler unterlaufen sind.
Auch ist der Betriebsrat nicht vor einer geplanten Kündigung anzuhören, wenn diese einen Arbeitnehmer betrifft, der sich in einem Probearbeitsverhältnis befindet, welches aufgrund mangelnder Leistungen nicht verlängert werden soll [BArbG, 23. 04. 2009, 6 AZR 516/08].