Fahrschule Schulz Erlangen

[188] Rz. 178 Da durch eine Wohnungszuweisung an den einen Ehegatten in verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen des anderen Ehegatten eingegriffen wird – Art. 2 Abs. 1 GG: allgemeine Handlungsfreiheit; unter Umständen auch Art. 14 Abs. 1 GG: Eigentum -, sind an das Vorliegen der Voraussetzungen für eine unbillige Härte hohe Anforderungen zu stellen. [189] Einfach nur Streitigkeiten im Rahmen einer Trennung vorzutragen, reichen für die Schlüssigkeit des Antrags nicht aus. Der Ehegatte, der der Wohnung verwiesen wird, muss den anderen grob rücksichtslos durch erhebliche Belästigungen in Wort und/oder Tat derart angegangen sein, dass es dem potentiell Verbleibenden unerträglich gemacht wird, mit dem Verletzenden unter einem Dach zu wohnen. Antrag auf zuweisung der ehewohnung english. [190] Rz. 179 Jedenfalls ist eine unbillige Härte stets dann anzunehmen, wenn das Kindeswohl beeinträchtigt wird, § 1361b Abs. 1 S. 2 BGB. Das Kindeswohl wiederum ist beeinträchtigt, sobald die (Stief-) Kinder der Beteiligten, die den gemeinsamen ehelichen Haushalt mit bewohnen, unter der Trennungssituation leiden, beispielsweise, weil sich die Ehegatten untereinander stets mit Hass begegnen und den Kindern der Alltag hierdurch unerträglich gemacht wird.

  1. Antrag auf zuweisung der ehewohnung den

Antrag Auf Zuweisung Der Ehewohnung Den

Rz. 172 Wenn Ehegatten voneinander getrennt leben, oder wenn einer der Ehegatten beabsichtigt, sich von dem anderen Ehegatten zu trennen, kann ein Ehegatte gemäß § 1361b Abs. 1 BGB von dem anderen verlangen, dass ihm die Ehewohnung oder ein Teil davon zur alleinigen Benutzung überlassen wird. Voraussetzung hierfür ist aber, dass durch die Überlassung der Ehewohnung eine unbillige Härte vermieden wird. aa) Anspruchsinhalt Rz. 173 Der Anspruch auf Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB kann sich von vornherein nur auf Überlassung der Ehewohnung beziehen. Der Begriff der Ehewohnung umfasst alle Räume, in denen die Ehegatten wohnen bzw. gewohnt haben. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei ebenso wenig an, wie darauf, wer Vertragspartner des unter Umständen einem Besitzverhältnis zugrunde liegenden Mietverhältnisses ist. [186] Rz. Isolierter Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung im Scheidungsfall - Rechtsportal. 174 Soweit ein Anspruch auf Wohnungszuweisung geltend gemacht werden soll, ist die betreffende Ehewohnung so konkret wie möglich zu bezeichnen. Es genügt nicht, lediglich die Lage der Wohnung aufzuführen, also Straße, Hausnummer, Stockwerk und eventuell Wohnungsnummer aufzulisten.

Der Ehemann stellte lediglich in Aussicht, freiwillig aus der ehelichen Wohnung auszuziehen, hatte jedoch die eheliche Wohnung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht verlassen. Das Familiengericht hat dem Antrag der Ehefrau unter Hervorhebung der Kindeswohlbeeinträchtigung entsprochen und zugleich eine Räumungsfrist von 4 Wochen gewährt. Die Beschwerde wurde mit Ausnahme einer verlängerten Räumungsfrist zurückgewiesen. Unbillige Härte Das OLG Düsseldorf betont zunächst, dass der Begriff der unbilligen Härte i. S. d. NRW-Justiz: Wohnungszuweisung. § 1361b BGB einzelfallbezogen auszufüllen sei. Dabei sei einerseits aus der Hervorhebung der Tatbestände "Gewalt" und "Kindeswohlbeeinträchtigung" im Gesetz zu folgern, dass eine Wohnungszuweisung besondere, über bloße Unannehmlichkeiten oder Belästigungen hinausgehende Umstände voraussetze. Andererseits führe das Alleineigentum des die Zuweisung begehrenden Ehegatten in aller Regel zu einer Herabsetzung der an das Vorliegen einer unbilligen Härte zu stellenden Anforderungen.

Sun, 07 Jul 2024 10:25:16 +0000

Fahrschule Schulz Erlangen, 2024

[email protected]