Was gilt, wenn jemand mehrmals hintereinander erkrankt? – In solch einem Fall kommt es darauf an, ob die betroffene Person bereits Krankengeld bezieht und ab wann die beiden Faktoren, welche eine Arbeitsunfähigkeit verursachen, eintraten. Grundsätzlich startet mit jeder neuen Krankheit dieses Zeitfenster neu. Wenn ein Arbeitnehmer bspw. wegen einer schweren Infektion länger ausfällt, diese auskuriert, wieder arbeitet und kurze Zeit nach der Arbeitswiederaufnahme einen Knochenbruch erleidet, beginnen die sechs Wochen von neuem. Das heißt, dass der Arbeitnehmer erneut die ersten sechs Wochen bezahlt und die Krankenkasse wieder ab der siebten Woche dafür aufkommen müsste. Verhält es sich nun so, dass ein Arbeitnehmer während seiner bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit erneut derart erkrankt, dass er für weitere Zeit arbeitsunfähig ist, wird dadurch kein erneuter Fristbeginn begründet. Die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber bzw. durch die Krankenkasse erfolgt dann unverändert weiter. Arbeit am 1 angefangen und am 15 gehalt 2020. ( 106 Bewertungen, Durchschnitt: 3, 95 von 5) Loading...
Frage vom 28. 3. 2018 | 17:08 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Arbeitslohn erst am 10. des Folgemonats obwohl ich schon am 1. Angefangen habe? Hallo Ich hab Mal eine Frage. Ich bin seid 1. März 2018 im Privathaushalt auf einem halben Jahr Probezeit beschäftigt. Der schriftliche Arbeitsvertrag ist noch immer nicht fertig gestellt und erst seid gestern sagte mir meine Chefin, das ich meinen Lohn am 10. Arbeit am 1 angefangen und am 15 gehalt ausbildung. 4. Bekomme. Da ich schon am 1. März das Arbeiten angefangen habe, aber am 10. Für diese ersten Tage noch keinen Lohn bekommen habe Frage ich mich ob das überhaupt rechtlich ist. Dann bekomme ich ja wenn ich Glück habe am 10. April den ganzen März bezahlt und muss somit auch die ersten Arbeitstage bis 10. März noch dazu ich einen Anspruch darauf das mir diese Arbeitstage bis zum 10. März noch vor dem 10. April ausbezahlt werden müssen? Viele Grüße Elke # 1 Antwort vom 28. 2018 | 17:22 Von Status: Weiser (17780 Beiträge, 7994x hilfreich) Es ist Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wann der Lohn gezahlt wird.
hallo ihr Lieben, kennt sich damit evtl jemand aus und kann mir helfen es zu blicken? ist leider bissl länger, aber sind auch komplizierte Umstände Vorgeschichte: ich war jetzt (leider) 12 Monate arbeitslos (alg1), hab in meiner alten Branche nichts gefunden, aber etwas an nem Kiosk aber gefunden, dort habe ich seit Juli (! ) unentgeltlich gearbeitet, auf die mündliche Zusage des Chefs hin, dass ich die Stunden in 2 Wochen extra Urlaub nächstes Jahr erstattet bekomme - Vertrauen gegen Vertrauen quasi, da man diese Art von Geschäft auch hinsichtlich der Arbeitszeiten nicht mit nem Bürojob vergleichen kann. Ich hab nichts schriftlich - ginge auch gar nicht, da so einiges nicht ganz legal ist an den Arbeitsbedinungen/Nebenvereinbarungen. Vorigen Monat September war ich dort als "Massnahme" des AAmtes beschäftigt, also komplett kostenneutral für meinen Chef, da er mir nichts zahlen musste, sondern ich mein ALG1 noch bekam. Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns in der Sozialversicherung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Dh er hatte 3 Monate meine Arbeitskraft ohne einen Cent dafür zahlen zu müssen - und ist bisher auch rundum zufrieden mit mir.
Was genau veranlasst Sie zu der Vermutung, Engel Engelke würde uns hier Informationen vorenthalten? Ob 41 Tage seit Arbeitsbeginn 6 Wochen sind, darüber kann man sicher streiten. ich gehe im Gegensatz zu Ihnen weiterhin davon aus, dass Fragesteller und Leser hier in der Lage sind, einen Begriff wie "Fordern" nicht als Anlass zu sehen, mit §§ um sich zu werfen oder mit Anwälten zu drohen. -- Editiert von altona01 am 29. 2018 20:35 # 14 Antwort vom 30. 2018 | 12:41 Von Status: Schüler (350 Beiträge, 93x hilfreich).. bin seid 1. März 2018 im Privathaushalt auf einem halben Jahr Probezeit beschäftigt..... seid gestern sagte mir meine Chefin, das ich meinen Lohn am 10. April ausbezahlt werden müssen? Ich lese daraus, dass sie seit dem 01. Arbeit am 1 angefangen und am 15 gehalt download. dort angestellt ist und am 10. das Geld für den März erhällt. Wir reden hier also davon, dass sie nicht am 01. sondern erst 10 Tage später Geld bekommt. Das sind eindeutig weder 41 Tage noch 6 Wochen. Natürlich kann der AG erst zum 10. bezahlen, wenn das so vereinbart wurde.