- gültig für Meldungen zum Warenverkehr im Kalenderjahr 2022 - Das für das Jahr 2022 gültige Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) beinhaltet die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN), die jährlich durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Union rechtswirksam festgelegt werden. Das WA dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Für den von den beteiligten Unternehmen zu meldenden Waren verkehr im Kalender jahr 2022 ist ausschließlich das WA 2022 gültig. Es ersetzt somit die Ausgabe 2021 zum 01. 01. 2022. Sind Sie noch zu Meldungen für das Kalenderjahr 2021 verpflichtet, gilt weiterhin das WA 2021. Für Auskünfte zu den Zolltarifnummern (bis zum 8-Steller identisch mit den Warennummern für die Außenhandelsstatistik), die bei der Einfuhr aus Drittländern zu verwenden sind, ist die Zollverwaltung zuständig.
Meldeverfahren - Grundsatz Die Extrahandelsstatistik beruht auf Daten aus den bei den Zollstellen im Rahmen des IT-Verfahrens ATLAS oder papiergestützt eingehenden Zollanmeldungen, die gemäß der VO (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union) und seiner Durchführungsbestimmungen abgegeben werden. Sowohl die im IT-Verfahren ATLAS als auch die noch mit papiergestützter Zollanmeldung erfassten Daten werden durch die Zollverwaltung an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Grundsätzlich ist der in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Einführer/ Vertragspartner bzw. Ausführer/Vertragspartner zur Abgabe der statistischen Anmeldung verpflichtet. Maßgebend für die Datenerhebung ist der Zeitpunkt der Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhr- bzw. Ausfuhrförmlichkeiten. Die ein- bzw. auszuführende Ware muss mit einer Zollanmeldung angemeldet werden. In dieser sind u. a. die handelsübliche Warenbezeichnung und die entsprechende Warennummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik anzugeben.