Holzminden entscheidet für Duingen Eine Sonderregelung gilt für die Grundschule und die Außenstelle Duingen der Oberschule Delligsen. Die sind wegen des Schulverbundes Delligsen/Duingen mit der Entscheidung für die Schulen im Flecken Delligsen verknüpft. Die Entscheidung trifft der Landkreis Holzminden. Schulausfall. Zusätzliche Auskunft geben die Schulen und das Schulamt der Kreisverwaltung, Telefon 05121/309-5141.
Eltern von Schülern der Klassen eins bis zehn dürfen ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Das gilt auch, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist oder Linienbusse trotzdem fahren. Bei einem Witterungsumschwung sind die Schulleitungen berechtigt, den Unterricht vorzeitig zu beenden, wenn zur Unterrichtszeit extreme Eisglätte oder Schneechaos auftreten oder zu erwarten sind und den Schülern dadurch ernste Gefahr auf dem Heimweg droht. Schüler des Primarbereiches dürfen aber nur dann vorzeitig nach Hause geschickt werden, wenn die Erziehungsberechtigten sie von der Schule abholen oder die Eltern sich mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden erklärt haben. Generell haben die Schulen organisatorisch sicherzustellen, dass Aufsichtspflichten auch gegenüber den Schülerinnen und Schülern erfüllt werden können, die in Unkenntnis des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen und nicht abgeholt werden können.