(Siehe Artikel " Wie wird aus einem Mehrfamilienhaus eine Wohnungseigentümergemeinschaft? ") Für viele Eigentümer war dieser Unterschied meistens gar nicht klar. Ihn interessiert meistens nur, ob er alleinden Garten benutzen darf oder noch jemand. Sondereigentum bedeutet: Die Sache gehört Ihnen, z. Ihre Einbauküche, Heizkörper etc. Sondernutzungsrecht bedeutet: Die Sache ist Gemeinschaftseigentum. Sie haben aber das alleinige Recht, diese Gartenfläche zu benutzen, niemand sonst. Trotzdem fallen mir (mindestens) zwei wichtige Unterschiede ein: Wenn der Garten "nur" ein Sondernutzungsrecht ist, dann ist er ja immer noch Gemeinschaftseigentum, bedeutet: Man darf Veränderungen nichtvornehmen, ohne die Miteigentümer zu fragen:Wenn der Garten in der Teilungserklärung "nur" zu einem Sondernutzungsrecht erklärt wurde, kann der Eigentümer Bäume und Sträucher NICHT nach Belieben pflanzen und entfernen. Kostentragung: Wenn in der Teilungserklärung hinsichtlich des Sondernutzungsrechts nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, muss die Gemeinschaft für diese Fläche bezahlen, z. die Kosten des Gärtners, der den Rasen mäht.
Wenn es keine vorgesetzte Regelung gibt, muss die gesamte WEG für die anfallenden Kosten anteilhaft aufkommen. Oftmals kann ein Sondernutzungsrecht auch so formuliert werden, dass die Sondernutzungsberechtigten für alle anfallen Kosten selbst aufkommen müssen. Rechte für Instandhaltung: Regelung bestimmt über Kostenübernahme entweder zahlt Sondernutzungsberechtigter oder gesamte WEG Rechte im Sondernutzungsrecht: Missachten der Regeln Oft kann es vorkommen, dass sich Sondernutzungsberechtigte nicht an die vereinbarten Regelungen zur Nutzung der Fläche halten. In diesem Fall gebührt der Gemeinschaft das Recht, diesen Eigentümer zur Unterlassung zu bitten. Auch umgekehrt kann ein Eigentümer von der WEG eine Entschädigung oder Unterlassung verlangen, wenn seine Sondernutzungsrechte verletzt werden. Rechte bei Missachtung der Regeln: Gemeinschaft kann Sondernutzungsberechtigten zu Unterlassung bitten Sondernutzungsberechtigter kann Gemeinschaft zur Entschädigung/Unterlassung bitten Eigentumsverteilung WEG Sie wollen Ihre erste Eigentumswohnung kaufen und stehen nun vor der Frage, welches Eigentum Ihnen zusteht?