Gemäß § 20 BetrVG darf niemand die Wahl behindern. Der besondere Kündigungsschutz für Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbewerber richtet sich nach § 15 Abs. 3 KSchG.. Er endet sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. 7. Wahlanfechtung Für die Wahlanfechtung gilt § 19 BetrVG entsprechend.
Diese Rechtsprechung ist auf die JAV-Wahlen grundsätzlich übertragbar. Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist zuletzt durch das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 14. 3. 2012 (ArbuR 2012, 325) bestätigt worden. Jav wahl betrvg download. In diesem Urteil wird noch einmal klargestellt, dass jedes Wahlvorstandsmitglied unabhängig vom Wissensstand der anderen Wahlvorstandsmitglieder einen eigenen Schulungsanspruch hat. Aufgrund der Komplexität des Wahlverfahrens und der umfassenden Rechtsprechung wird man regelmäßig von einem Schulungsanspruch von ein bis zwei Tagen ausgehen dürfen. Sollten Arbeitgeber Schwierigkeiten bereiten, sollte ihnen deutlich gemacht werden, dass eine erfolgreich angefochtene JAV-Wahl eine nochmalige Wahl mit allen damit verbundenen Kosten nach sich zieht.