Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021 (§ 49 SGB IX i. V. m. § 16 SGB VI, § 35 SGB VII, § 112 SGB III) Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die als Leistungen zur beruflichen Rehabiliation zu verstehen sind, sollen den Patienten wieder in seinen beruflichen Alltag eingliedern. Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben | Info bei Jobadu.de. Die erforderlichen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, zu ermöglichen oder wieder ganz herzustellen. Patienten, die nach einer medizinischen Reha gesundheitlich weiterhin so eingeschränkt sind, dass eine Berufsausbildung oder die Berufsausübung erschwert oder unmöglich ist, können Leistungen der beruflichen Reha bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen. Leistungsarten Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich: Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes z. B. Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen, Kraftfahrzeughilfe, Arbeitsassistenz, Kosten für Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechter Wohnraum, Fahrtkosten-, Umzugskostenbeihilfe Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der sogenannten unterstützten Beschäftigung berufliche Bildung, z.
B. Ausbildungszuschüsse, Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung) Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Für die Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen am Arbeitsleben gelten weitere besondere Bestimmungen. Soweit Art oder Schwere der Behinderungen die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen erforderlich machen, werden die Leistungen durch Berufsbildungswerke (außerbetriebliche Berufsausbildung für junge Menschen mit Behinderungen), Berufsförderungswerke (außerbetriebliche Umschulung und Ausbildung erwachsener Menschen mit Behinderungen) und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgeführt. Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden erbracht, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch nicht möglich ist. Die Leistungen werden von verschiedenen Trägern der beruflichen Rehabilitation übernommen.