Sind... 23. 02. 2022 Antragsfassung bei der Klage auf Datenauskunft Ein Antrag auf Erteilung datenschutzrechtlicher Auskünfte, der den Wortlaut von Art. 15 Abs. 1 DSGVO mit unklaren Konkretisierungen ergänzt, ist nicht ausreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. Mino Raiola: Star-Berater gestorben! - FUSSBALL - SPORT BILD. 2... 23. 2022 Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung? 1. Bei einer Abmahnung gegenüber dem Betriebsratsgremium besteht eine andere Sach- und Rechtslage als bei einer Abmahnung im Arbeitsverhältnis. Es gibt weder eine Personalakte für das... 09. 2022 Urlaub in der Corona-Quarantäne Quarantäne hindert den Verbrauch von Urlaub nicht. § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht für den Fall der Erkrankung während des Urlaubs vor, dass "die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen... 09. 2022 Datenschutzverstoß als Kündigungsgrund Das Lesen und Ausdrucken einer offensichtlich an einen Kollegen gerichteten E-Mail sowie das Kopieren privater Chatverläufe eines Kollegen und deren Weitergabe an Dritte kann eine... 26.
1 der Dienstgeber eine Person, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen wird im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, länger als 6 Monate beschäftigen will. 2 Mehrere Beschäftigungen einer Leiharbeitnehmerin oder eines Leiharbeitnehmers bei demselben Dienstgeber werden zusammengerechnet. StA Korneuburg übermittelte Akt in Cobra-Affäre an WKStA | Kleine Zeitung. (3) Bei Einstellungs- oder Anstellungsverfahren ist die Mitarbeitervertretung für ihre Mitwirkung über die Person der oder des Einzustellenden zu unterrichten. Der Mitarbeitervertretung ist auf Verlangen ein Verzeichnis der eingegangenen einrichtungsinternen Bewerbungen sowie der Bewerbungen von Schwerbehinderten zu überlassen und Einsicht in die Bewerbungsunterlagen der oder des Einzustellenden zu gewähren. Anstelle der Überlassung eines Verzeichnisses können auch die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern: Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 Nora Schubert Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 089 / 21 56 88 63 Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04