Fahrschule Schulz Erlangen

Im Abgasskandal hat das OLG Köln mit Urteil vom 13. Juli 2021 dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. : I-25 U 91/20). Damit hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. In dem Verfahren ging es um einen VW T5 California 2, 0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Der T5 spielte im Abgasskandal lange eine Sonderrolle. Während die Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 zurückgerufen wurden, nachdem der Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, blieb der Rückruf für den T5 aus – obwohl der Dieselmotor EA 189 auch bei dem VW-Bus verwendet wurde. Erst Anfang 2020 gab es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für einige Modelle des T5. Als Grund führte das KBA allerdings keine unzulässige Abschalteinrichtung, sondern eine Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führe, an. Wie schon das LG Köln kam nun auch das OLG Köln zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 California eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.

Vw Abgasskandal Urteile Olg Koeln.De

Somit ist der Kläger zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigt. Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen und prüfstandsbezogenen Abschalteinrichtung ausgestattet, machte das OLG Köln deutlich. Die Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet und mit dieser Prüfstandserkennung sei auch ein verändertes Emissionsverhalten verknüpft, so das OLG. So werde die hohe AGR-Rate beibehalten, während sie im Straßenbetrieb runtergeregelt wird. Rückabwicklung betroffener Fahrzeuge mit dem Diesel-Motor EA288 Dies habe auch Auswirkungen auf den Stickoxid-Ausstoß. Durch die Abschalteinrichtung habe das Fahrzeug im Prüfmodus ein anderes Emissionsverhalten als im Straßenverkehr. Die im Prüfzyklus ermittelten Emissionswerte ließen daher keinen Schluss auf die tatsächlichen Abgaswerte im realen Straßenverkehr zu, führte das OLG Köln aus. VW habe auch keine Gründe dargelegt, die die Verwendung einer Abschalteinrichtung rechtfertigen würden, sondern sich in Schweigen gehüllt, so das OLG weiter.

Vw Abgasskandal Urteile Olg Köln

Das Thema Abgasmanipulationen wurde mit dem EA 288 jedoch nicht beendet. "Als Herstellerin des Motors hat VW auch beim EA 288 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und steht dafür in der Haftung", so Rechtsanwalt Schwering. Zu dieser Ansicht ist auch das OLG Köln gekommen. Der Kläger in dem Verfahren hatte im April 2015 einen Skoda Superb 2. 0 TDI als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor EA 288 mit SCR-Katalysator und der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Fahrzeug verfügt außerdem unstreitig über eine Prüfstandserkennung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung. Diese bewirkt, dass auf dem Prüfstand auch nach Erreichen der optimalen Betriebstemperatur des SCR-Katalysators von 200 Grad, die bis dahin gegebene hohe Abgasrückführungsrate (AGR-Rate) beibehalten wird. In normalen Straßenverkehr ist dies jedoch nicht der Fall, so dass der Emissionsausstoß steigt. Gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist diese Funktion im Typengenehmigungsverfahren nicht offengelegt worden. VW hatte dazu im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn angegeben, dass die Beibehaltung der hohen AGR-Rate im Prüfzyklus für die Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nicht relevant sei.

Daher hafte sowohl die Audi AG als Motorenherstellerin als auch die Volkswagen AG als Fahrzeugherstellerin für den entstandenen Schaden. Klägerin erhält Schadensersatz in Höhe von 20. 000 Euro Gemäß § 826 BGB "Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung" hat die Klägerin Anspruch auf Schadensersatz und kann ihre Anzahlung und alle bisher geleisteten Raten ihres Autokredits gegen Rückgabe des Touareg zurückfordern. Sie erhält rund 19. 990 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Von den noch fälligen Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag, den sie zur Finanzierung des Fahrzeugs abgeschlossen hatte, wird sie freigestellt. Für die bereits mit dem Wagen gefahrenen Kilometer muss die Klägerin sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht geht bei der Berechnung von einer Gesamtlaufleistung von 300. 000 Kilometern aus. Die Revision wird nicht zugelassen.

Mon, 15 Jul 2024 15:50:11 +0000

Fahrschule Schulz Erlangen, 2024

[email protected]