Auch wirkt die Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft der Verurteilung fort. Das Berufungsverfahren kann sehr lange dauern, genauso manchmal aber auch schnell gehen. In unserer Kanzlei haben wir bereits erlebt, dass es von der Einlegung bis zu der Berufungshauptverhandlung vier Monate dauerte, in einem Fall aber auch zwei Jahre. Bestimmte Zeiträume sind zumindest in Hamburg unmöglich zu prognostizieren. "In Berufung gehen": Neue Instanz als zweite Chance? Die Berufung gewährt dem Angeklagten die Möglichkeit einer neuen Beweisaufnahme und somit einer erneuten Vernehmung aller Zeugen vor Gericht, um den Richter zu einer anderen Würdigung dieser Beweismittel zu verlassen als der Richter am Amtsgericht. Freispruch berufung staatsanwaltschaft stuttgart. Ob der Angeklagte dafür auch auf einen anderen Anwalt setzt, der die Strafverteidigung vor dem Landgericht dann übernimmt oder seinem bisherigen Rechtsanwalt weiterhin vertraut, muss jeder Mandant für sich entscheiden. Die Berufung kann sich auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken, wodurch das Urteil lediglich teilweise angefochten wird, §§ 318 StPO – etwa beschränkt auf die Rechtsfolgen (z.
Von rund 23. 000 Berufungsurteilen innerhalb eines Jahres führten etwa 8. 000 zu einer Verwerfung der Berufung, in den übrigen rund 15. 000 Fällen wurde das Urteil ganz oder teilweise aufgehoben oder abgeändert. Die Erfolgsquote ist damit erheblich höher, als bei der Revision. Dort werden allein 2/3 der Fälle ohne jede Gerichtsverhandlung im Beschlusswege als "offensichtlich unbegründet" verworfen. (Quelle: Statistisches Bundesamt, ). Kann man gegen jede Gerichtsentscheidung Berufung einlegen? Die Berufung ist gemäß § 312 StPO nur gegen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts zulässig. Freispruch berufung staatsanwaltschaft hamburg. Es muss sich also zunächst um eine Entscheidung handeln, die in erster Instanz durch ein Amtsgericht getroffen wurde, denn nur dort sind der Strafrichter oder das Schöffengericht als sogenannte Spruchkörper anzutreffen. Gegen Urteile der Strafkammern – also des Landgerichts – oder sogar eines Oberlandesgerichts ist deshalb keine Berufung möglich. Außerdem sind nur Urteile auf diese Weise überprüfbar.