18. 08. 2009 Schwäbische Zeitung Seite Im Biberacher Wohngebiet "Fünf Linden" schlug ein Blitz in den Kamin eines Reihenhauses ein. Der Kamin und um diesen etwa zwei Quadratmeter des Daches mitsamt Dachplatten wurden beschädigt, zum Glück entstand kein Brand. Durch die Überspannung wurde die gesamte Elektroinstallation im Haus beschädigt: Steckdosen und Lichtschalter flogen aus der Wand, Sicherungen verschmolzen mit der Fassung. Auch im Nachbargebäude gab es Überspannungsschäden. Die Bewohner kam mit dem Schrecken davon. Blitzschutz: Ist ein Blitzableiter bei Häusern Pflicht?. Das Dach wurde von der Feuerwehr provisorisch abgedichtet. Die Schadenssumme ist noch nicht bekannt. Und noch ein Schaden "am Rande": Durch einen herabstürzenden Steinbrocken des vom Blitz getroffenen Kamins wurde ein nahe geparktes Auto des Nachbarn beschädigt.
Wann Blitzableiter vorgeschrieben sind Vorgeschrieben ist ein Blitzschutz bei Wohngebäuden nur dann, wenn das Haus höher als 20 Meter ist. Für Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Installation. Somit drohen auch keine Bußgelder oder Geldstrafen, wenn dieser fehlt. Allerdings machen die meisten Versicherer die Erstattung von Gewitterschäden davon abhängig, ob zum Zeitpunkt des Schadens eine Blitzschutzanlage am Haus installiert und in einwandfreiem Zustand war. Ist der Blitz in ein Haus eingeschlagen, kommt der Gebäudeversicherer für Schäden am Gebäude auf, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. Blitzschutz im sicherungskasten beschriftung. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in das versicherte Grundstück oder Gebäude eingeschlagen ist. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel, vereinbart wurde. Sinnvoll ist ein äußerer Blitzschutz allemal.
Um sich vor Personen- und Sachschäden zu schützen, installieren viele Besitzer eines Einfamilienhauses einen Blitzschutz. In diesem Artikel erfahren Sie hilfreiche Informationen zum inneren und äußeren Blitzschutz und was diese Anlagen kosten. Der äußere Blitzschutz Der äußere Blitzschutz, meist auch Blitzableiter genannt, erreicht hohen Schutz durch eine simple Technik: Vom Dachfirst führt ein etwa acht Millimeter dicker Draht an der Fassade entlang bis ins Erdreich. Im Falle eines Blitzeinschlags wird die entstehende Spannung also direkt in die Erde geleitet und richtet keinerlei Schaden am Haus an. Allerdings ist der Blitzableiter in den meisten Fällen nicht vorgeschrieben; es ist also Ihre freie Entscheidung, ob Sie sich mit dieser "Technik" ausstatten möchten. Blitzschutz im sicherungskasten erneuern. Steht Ihr Einfamilienhaus beispielsweise in der Nähe eines höheren Gebäudes mit Blitzableiter, benötigen Sie keinen. Steht es hingegen in einer niedrig gebauten Siedlung oder gar ganz alleine, sollten Sie über die Investition in Höhe von etwa 2500 Euro nachdenken, wobei die Preise je nach Gebäude stark variieren.