Einkommensteuer 2014 und 2015 Im Jahr 2014 wurde der Grundfreibetrag von 8130 € auf 8354 € erhöht, was einer geringen steuerlichen Entlastung entspricht. Für das Jahr 2015 erfolgte eine weitere Anhebung auf 8472 €. Grundlage hierfür war der 10. Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 30. Einkommensteuer-Berechnung 2014: Formeln + Online-Rechner. 01. 2015. Dem entsprechend hat sich die Berechnung der tariflichen Einkommensteuer nach dem Grundtarif aus dem zu versteuernden Einkommen in 2015 gegenüber dem Vorjahr leicht verändert. In den oben verlinkten Grundtabellen für 2015 ist dies berücksichtigt. Hinweis: Mit unserem Einkommensteuerrechner können Sie ebenfalls die Einkommensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen für 2015 berechnen und dabei zusätzlich Durchschnittssteuersatz, Grenzsteuersatz, Durchschnittsbelastung und Grenzbelastung ermitteln.
Eine Grundtabelle für das Steuerjahr 2015 finden Sie auf dieser Seite in mehreren Varianten, die unterschiedlich detailliert sind. Die Grundtabelle wird angewandt bei Alleinstehenden sowie bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die sich für eine Einzelveranlagung nach § 26a Einkommensteuergesetz entscheiden. Für Geschiedene, dauernd getrennt Lebende sowie Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners gilt ebenso die Grundtabelle. Aus den folgenden Dateien im PDF-Format können Sie eine Ihren Zwecken enstprechende Grundtabelle 2015 auswählen. Alternativ ist es auch möglich mit unserem praktischen Online-Tool eine eigene Grundtabelle zu erstellen. Hinweis: Die Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg beträgt 8% und in allen anderen deutschen Bundesländern 9% der Einkommensteuer. Einkommensteuer grundtabelle 2014 pdf 1. Einen Überblick in 100-Euro-Schritten bzw. 1000-Euro-Schritten über die Höhe der Einkommensteuer nach dem Grundtarif in 2015, den zu zahlenden Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für alle Bundesländer, finden Sie in den folgenden Grundtabellen: Benötigen Sie auch Einkommensteuer-Splittingtabellen für 2015, dann finden Sie hier passende Einkommensteuertabellen, ebenfalls als PDF: Splittingtabellen 2015.
Hier finden Sie ausführlich beschriebene Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2014. Gesetzlich festgelegt wird die Berechnung durch den § 32a EStG, wobei im Gesetz immer nur die für das aktuelle Jahr gültigen Berechnungsformeln zu finden sind. Auf dieser Website stellen wir zusätzlich zu den zuletzt gesetzlich beschlossenen Regeln, auch Formeln für die vergangenen Jahre dar. Zu versteuerndes Einkommen für die Einkommensteuer-Berechnung Bevor die Einkommensteuer berechnet werden kann, muss das zu versteuernde Einkommen (zvE) bestimmt werden. Für eine alleinstehende Person (Berechnung nach Grundtarif) ist das unten in den Formeln verwendete zvE einfach ihr tatsächliches zu versteuerndes Einkommen. Werden zwei Personen zusammen veranlagt (Berechnung nach Splittingtarif), muss man, um das zvE zu erhalten, das zu versteuernde Einkommen beider Personen nehmen und durch 2 teilen: $$ zvE \hspace{0. Einkommensteuer grundtabelle 2014 pdf documents. 2em} = \hspace{0. 2em} \displaystyle \frac{ zvE \hspace{0. 2em} (\hspace{0.
Dieser Steuersatz von 42% wird auch Spitzensteuersatz genannt. \(\text{5. Fall:} 250. 731\text{ Euro} \leq zvE \) Zu versteuernde Einkommen ab 250. 731 Euro werden maximal mit dem Höchststeuersatz von 45% besteuert. Die Formel zur Berechnung der Einkommensteuer lautet: $$ESt = 0, 45 \cdot zvE - 15. 761$$ In dieser Einkommensklasse werden für jeden hinzukommenden Euro 0, 45 € Einkommensteuer gezahlt, d. h. der Grenzsteuersatz liegt bei 45%. Dieser Steuersatz wird auch als Reichensteuer bezeichnet. Der so berechnete Wert ESt wird auf ganze Euro abgerundet. Für eine alleinstehende Person (Veranlagung nach Grundtabelle bzw. Grundtarif) ist ESt die zu zahlende Einkommensteuer. Für Personen, die zusammen veranlagt werden (nach Splittingtabelle bzw. Einkommensteuer-Grundtabelle 2015 zum Download als PDF. Splittingtarif), erhält man die Einkommensteuer, indem man den nach obigen Formeln ermittelten Wert ESt mit 2 multipliziert: $$ \text{Einkommensteuer} \hspace{0. 3em} = \hspace{0. 3em} 2 \cdot ESt \hspace{0. 3em} $$ $$ \large \text{Einkommensteuer}\hspace{0.