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Basisdaten
Maintainer
BSI
Entwickler
Governikus GmbH & Co. KG
Erscheinungsjahr
2014
Aktuelle Version
1. 22. 3 [1] ( 19. Januar 2022)
Betriebssystem
Windows 7 SP1, Windows 8. § 50 StVG - Inhalt der Fahrerlaubnisregister - dejure.org. 1 und Windows 10, OS X ab 10. 11, Android ab 5. 0, iOS ab 13. 1
Programmiersprache
C++
Kategorie
eID-Client
Lizenz
EUPL 1. 2
deutschsprachig
ja
Die AusweisApp2 (seit November 2014 Nachfolger der AusweisApp) ist eine kostenlose Anwendungssoftware für den PC sowie kompatible Smartphones und Tablets, um die elektronische Authentisierung über das Internet mit dem neuen deutschen Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel bzw. deren Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte [2] nutzen zu können. Damit ist es Bürgern aus Deutschland und anderen EU-Staaten (nach §1 des eIDKG) möglich, sich einfach und sicher im Netz auszuweisen – etwa um Behördengänge online zu erledigen.
- Führerschein: Arten - Erklärung
- Ausweis – Wikipedia
- § 50 StVG - Inhalt der Fahrerlaubnisregister - dejure.org
Führerschein: Arten - Erklärung
Diese gegenseitige Authentisierung macht die Online-Ausweisfunktion einmalig. Die AusweisApp2 unterstützt die Pseudonymfunktion des Online-Ausweises. Das Pseudonym generiert sich aus einer Zeichenfolge, die aus der Kennung des Ausweises und einer Kennung besteht, die der Online-Diensteanbieter liefert. Das Pseudonym garantiert dem Anbieter, dass sich dahinter ein realer Mensch verbirgt, da er seine Identität mit dem Ausweisantrag bereits hinterlegt hat, jedoch ohne Kenntnis darüber, wer dieser Mensch ist. Art des ausweisdokumentes. Es ist durch die Zeichenabfolge so aufgebaut, dass es mathematisch nicht möglich ist, auf die reale Person zurückzurechnen. Jedes Portal generiert automatisch ein neues Pseudonym für einen Nutzer. Die Zusammenführung von Nutzerprofilen mehrerer Websites ( Tracking), beispielsweise zur Ermittlung des Kaufverhaltens des Nutzers, wird somit verhindert. Ist für einen bestimmten Internetdienst nur eine Altersverifikation notwendig (beispielsweise bei Onlinespielen oder Filmportalen), müssen keine personenbezogenen Daten vom Nutzer freigegeben werden.
Ausweis – Wikipedia
(3) Im Zentralen Fahrerlaubnisregister dürfen zusätzlich zu Absatz 1 der Grund des Erlöschens der Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnisklasse, die Dauer der Probezeit einschließlich der Restdauer nach vorzeitiger Beendigung der Probezeit, Beginn und Ende einer Hemmung der Probezeit und die Behörde, die die Unterlagen im Zusammenhang mit dem Erteilen, dem Entziehen oder dem Erlöschen einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnisklasse (Fahrerlaubnisakte) führt, gespeichert werden. (4) Sobald ein örtliches Fahrerlaubnisregister nach Maßgabe des § 65 Absatz 2 Satz 1 nicht mehr geführt werden darf, gelten die Absätze 1 und 2 im Hinblick auf die örtlichen Fahrerlaubnisregister nur noch für die in § 65 Absatz 2a bezeichneten Daten.
§ 50 Stvg - Inhalt Der Fahrerlaubnisregister - Dejure.Org
Ob die Supermarktkassiererin oder der Kassierer am Kino den Führerschein als Ausweis bzw. Altersnachweis akzeptiert, hängt jedoch meist von den "Hausregeln" ab. Sich auf den Standpunkt zu stellen, dass auch das Dokument der Fahrerlaubnis als Altersnachweis genügen müsse, kann im Einzelfall wenig Zweck haben. Auch ein Führerschein ist ein behördliches Dokument. Allerdings reicht er nicht überall aus, um die eigene Identität nachzuweisen. Ausweis – Wikipedia. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
B.
Verkehr
Führen von Wasserfahrzeugen
Befähigungszeugnis (Freizeit, Berufsschifffahrt)
Führen von Kraftfahrzeugen
Führerschein als Nachweis einer Fahrerlaubnis
Führen von Luftfahrzeugen
Pilotenschein
Park-/Durchfahrtserlaubnis
Funk
Funkbetriebszeugnisse
Andere Ausweisarten haben Bedeutung nur in ganz bestimmten Situationen und werden nur gegenüber bestimmten Kontrollpersonen oder Beschäftigten der ausgebenden Stelle verwendet. Beispiele sind:
Behindertenpass (Österreich)
Behindertenparkausweis
Blutspendeausweis
Mitgliedsausweis
Ausweise für Waffen bzw. Waffenbesitzer:
Europäischer Feuerwaffenpass
Waffenbesitzkarte (Deutschland)
Waffenbesitzkarte (Österreich)
Waffenführerschein
Waffenpass (Österreich)
Waffenschein (Deutschland)
Wettkampfausweis (Spielerpass)
Werksausweis/Konzernausweis (z. B. Deutsche Bahn AG) bzw. Firmenausweis
Aus Gründen der Betriebssicherheit dürfen entsprechende Zutrittsausweise nicht an Dritte – auch keine Kollegen in einem Unternehmen – weitergegeben werden. Ein derartiger Pflichtverstoß kann arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben und eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen.