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Strommasten auf Grundstück!?! Diskutiere Strommasten auf Grundstück!?! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle, habe da mal ne Frage bei uns auf unserem erschlossenen Baugrundstück stehen zwei Strommasten die in der Gemeinde angeschlossen... Dabei seit: 15. 08. 2009 Beiträge: 24 Zustimmungen: 0 Beruf: Arbeitspädagoge Ort: Irsch bei Saarburg Hallo an alle, habe da mal ne Frage bei uns auf unserem erschlossenen Baugrundstück stehen zwei Strommasten die in der Gemeinde angeschlossen sind. Jetzt ist die Frage Wer muss für die Kosten des versetzens tragen? Versorgungsleitungen – Grunddienstbarkeiten notwendig? – Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB. MFG Dreamwaver 25. 03. 2004 23. 204 5 Kabelaffe Franken Benutzertitelzusatz: Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen! Wie kommst Du darauf, daß die versetzt werden??? Wenn überhaupt, dann trägt normalerweise der die Kosten, welche die Verlegung haben möchte (hier z. B. Ihr), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ist das Niederspannung (4 oder 5 Adern, von "Haus zu Haus") oder Mittelspannung (3 Adern, "aus der umgebenden Pampa zum Trafohäuschen")?

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Käufer ist nicht an Gestattung des Voreigentümers gebunden Hat ein Grundstückseigentümer seinem Nachbarn gestattet, eine Versorgungsleitung (im gegenständlichen Fall ein unterirdisch verlegtes Stromkabel) durch sein Grundstück zu verlegen und wird das Grundstück später verkauft, ist der Käufer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. 05. 2014 (Az. : V ZR 181/13) an diese Gestattung nicht gebunden und kann auch noch nach Jahrzehnten die Leitung entfernen. Der Anspruch auf Beseitigung der Versorgungsleitung unterliegt zwar der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, mit der Folge, dass der Käufer nach Ablauf der Frist von dem Nachbarn keine Beseitigung mehr verlangen kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 28. 01. 2011, Az. Strommast auf dem grundstück 1. : V ZR 141/10) führt dies jedoch nicht dazu, dass der neue Eigentümer die über sein Grundstück verlaufende Versorgungsleitung des Nachbarn auch künftig zu dulden hätte. Der neue Eigentümer ist vielmehr berechtigt, die ihn beeinträchtigende Versorgungsleitung auf eigene Kosten selbst zu beseitigen.

Auch der Vorbesitzer der Pleite gegangen ist hat keine Ahnung, ist der Sohn gewesen und der Vater der das Grundstück von der Gemeinde (1994 oder 1996) gekauft hat ist bereits verstorben. Der Besitzer vor der Erschließung zum Gewerbegebiet wie es noch Landwirtschaftliche Fläche wahr ist mir auch nicht bekannt. Werde aber man in der Ortschaft herumfragen wer der ursprüngliche Besitzer von dem Acker war. ###### Was sagt denn der VNB? Strommast auf dem grundstück 3. Noch nicht angefragt habe ja noch kein Munition zum zurückschießen, wenn ihr versteht was ich meinen. ###### Dazu müßte man auch wissen ob anno dazumal schon abzusehen war das da mal bis in die Tiefe bebaut wird Ist ja ein Gewerbegebiet und da wird ja immer irgendwas gebaut. Die um Verlegung / Abbau der 20 kV Freileitung ist ja vermutlich im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets erfolgt. Da ist mal das Foto von dem Betonklotz. Gruß Hannes #6 Wenn das Grundstück aus einer Insolvenz gekauft wurde, sind wohl alle Vorbesitzer aus dem Rennen Welche Größe hat den der Klotz?

Tue, 16 Jul 2024 06:33:24 +0000

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