Fahrschule Schulz Erlangen

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Fußpflege Werbung Machen Zum Jahresende

Darf eine Fußpflegerin damit werben, dass sie "medizinische Fußpflege" anbietet, obwohl sie keine geprüfte "Podologin" oder "medizinische Fußpflegerin" ist? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Celle auseinanderzusetzen. Eine Wettbewerberin war der Meinung, dass nur eine geprüfte "Podologin/medizinische Fußpflegerin" eine "medizinische Fußpflege" anbieten dürfe. Die Beklagte würde irreführend werben, wenn sie "medizinische Fußpflege" anbietet, aber eine Prüfung nach dem Podologiegesetz (PodG) nicht abgelegt hat. Angeblich würde sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. OLG Celle: Werbung erlaubt! Im Ergebnis urteilte das Gericht, dass es auch nicht geprüften Fußpflegern gestattet ist, damit zu werben, dass sie eine "medizinische Fußpflege" anbieten (OLG Celle, Urteil vom 15. 11. 2012, Az. : 13 U 57/12). Werbung für Nagelstudio & Kosmetikstudio: 21 tolle Vorschläge. Aber ist der Fall damit geklärt? Nein, denn gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, der nun das letzte Wort sprechen muss, ob unlauterer Wettbewerb vorliegt.

Das OLG Hamm hatte darauf hingewiesen, dass der von der Werbung angesprochene Verbraucher heute häufig wissen würde, dass für die Führung der Bezeichnung "medizinische Fußpflegerin" eine Ausbildung erforderlich ist. Außerdem stünden dem nicht nach § 1 PodG ausgebildeten Fußpfleger andere Möglichkeiten zur Verfügung, auf sein Angebot in der Werbung hinzuweisen. Der BGH hat sich im Wesentlichen an der Gesetzesbegründung orientiert und ist dabei – wahrscheinlich – davon ausgegangen, dass bei deren Formulierung mögliche Irreführungsgefahren ausreichend berücksichtigt wurden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist in den kommenden Jahren jedoch keine Diskussion mehr wert. Denn es ist nicht zu erwarten, dass der BGH seine Meinung ohne wesentliche Änderungen der gesetzlichen Grundlage kurzerhand ändern wird. Podologiepraxis Blatterspiel - Gesunde und stabile Füße in Würzburg. Podologe muss selbst Abgrenzung schaffen Wer die Ausbildung zur "Podologin" bzw. zum "Podologen" erfolgreich absolviert hat, muss nun überlegen, wie er dies in der eigenen Werbung so darstellt, dass er sich unter den Angeboten für "medizinische Fußpflege" hervorhebt.

Tue, 16 Jul 2024 04:17:52 +0000

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