Ein Abriss wäre nur dann zwingend notwendig, wenn Sie als Eigentümer etwas dagegen hätten und diese vertragliche Regelung unterlassen wurde. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Thomas Bohle
Ich würde das mit einem Vorbescheid abklären. Evtl. kann Dir Dein Bekannter vom Bauamt bei Erstellung des Vorbescheidsantrags helfen. #6 Die Teilung ist privatrechtlich später dann am einfachsten, wenn alle Grundstücksteile separat vom öffentlichen Grund aus erschlossen sind (Zufahrt insbes. für Rettungsdienst / Feuerwehr, alle Medien, besonders kritisch sind meist Trink- und vor allem Abwasser). Für Haus 2 ist also eine direkte Anbindung an die Straße erforderlich. Die Erschließungs- und auch die Vermessungskosten dürften in diesem Fall erheblich sein. Auch sollten alle Abstandsflächen nach LBO und alle sonstigen Grenzabstände bereits für die zukünftige Teilung gedacht und geplant werden. Ich bin kein Roboter - ImmobilienScout24. In diesem Fall ist ein Vorbescheid basierend auf einer Planung entsprechend der bereits genannten Punkte durch eine bauvorlageberechtigte Person unbedingt zu empfehlen. #7 auch ich bin der Meinung, dass hier die Umgebungsbebauung noch intensiver betrachtet werden muss. der uns hier dargestellte Lageplanauszug ist dafür nicht geeignet.
Bzgl 3 Häuser auf einem Flurstück - wenn alle dir gehören ok. Wenn nicht, muss dafür eine WEG her, da würde ich dringend!! zu einer Parzellierung raten. Und man sollte immer alles so ausrichten, dass eine spätere Parzellierung möglich bleibt (Verkauf, Erbe... ). #3 Hallo, vielen Dank, das hilft mir schon weiter. Die Häuser wären alle in unserem Eigentum, aber genau wegen möglichem späteren Verkauf, Erbe usw. 2 häuser auf einem grundstück en. würde ich das Geld für eine 3-Teilung des Grundstücks gerne in die Hand nehmen. Dann ist/wäre alles korrekt geregelt. Ich werden einen Bekannten, der auf dem Bauamt arbeitet, mal fragen, ob die Planung grundsätzlich genehmigungsfähig wäre. Klar, sind Dinge wie Kanal usw. auch zu berücksichtigen und sehr wichtig. #4 Also wir haben auch, allerdings vor 50 Jahren, auf einem Grundstück ein Doppelhaus errichtet und später teilen lassen in 3 Flurnummern War ohne Probleme möglich. Damit war die tatsächliche Lage fest und es mußte nicht geändert werden. VG Helmut #5 Wenn in der Umgebung eine Bebauung in zweiter Reihe vorhanden ist, halte ich die angedachte Bebauung auch grundsätzlich für möglich.
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