Ein eigener Beurteilungsspielraum steht ihm dabei nicht zu. Das bedeutet, liegen diese Gründe, die für eine Befangenheit sprechen vor, dann MUSS er das Verbot aussprechen. Die Anordnung stellt keinen Verwaltungsakt dar und kann somit weder von Ihrem Sachbearbeiter noch von Ihnen angefochten werden. Das bedeutet: Sowohl Ihr Sachbearbeiter als auch Ihnen steht kein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung zu! Der Ausschluss von der Mitwirkung Ihres Sachbearbeiters wird wirksam, sobald er Ihrem Sachbearbeiter mitgeteilt wurde. Die Entscheidung über die weitere Mitwirkung Ihres Sachbearbeiters kann nur im Rahmen der Anfechtung der Sachentscheidung (z. Ihnen wurde ALG I oder ALG II verwehrt) überprüft werden (BSG, Urteil v. 22. Wer sich rechtfertigt luigi da. 9. 2009, B 4 AS 13/09 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16. 2012, L 19 AS 91/12 B). Rechtsanwältin Christin Böse
Zudem sollen sie jährlich einen ausführlichen Bericht darüber vorlegen, welche Lohnbewertungsverfahren sie anwenden und wie sie die Gleichstellung von Frauen fördern. Vor allem aber sollen Frauen ihren Arbeitgeber zwingen können, die Gehälter offenzulegen. Genauer: Frauen dürfen erfahren, was mindestens fünf Männer des Unternehmens mit vergleichbarer Qualifikation auf vergleichbaren Stellen verdienen. Durchschnittlich. Und anonymisiert – so viel Offenheit dann doch nicht. Lügen im Lebenslauf: Hier schwindeln Bewerber - karriere.at | karriere.at. Sieben Prozent Lohnlücke Zur Begründung wird auf 120 Seiten alles zusammengerührt, was Politiker und Ministerialbeamte, die wahrscheinlich noch nie ein Unternehmen von innen gesehen haben, sich so unter Betriebsklima, Motivation und Entgeltpolitik vorstellen. Die Diskussion um diesen Entwurf konzentriert sich auf die Kosten der Rechtfertigungsbürokratie sowie auf die Schädigung der Tarifautonomie. Das sind wichtige Fragen auf Nebenschauplätzen. Gesellschaftlich weit gravierender sind die zeitgeistlichen Konstrukte, aus denen sich der volkserzieherische Furor des Entwurfs speist: "Frauen", "Gerechtigkeit" und "Transparenz".