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Gremium Ausschuss für Stadt- und Quartiersentwicklung, Planen, Bauen und Digitalisierung Öffentlicher Teil: Ö 1 Sitzungseinleitung Ö 1. 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit Ö 1. 2 Tagesordnung Ö 2 Anträge nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung Ö 2. 1 Antrag der SPD-Fraktion zur Umwidmung des Kiez-Kaufhauses A/0084/2022 Ö 2. 2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Leitlinien für die Bauleitplanung (Quotenregelung "Geförderter und preisgedämpfter Wohnraum", Effizienzhaus KfW 40 und Solarpflicht) A/0085/2022 Ö 3 Anfragen nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung Ö 3. 1 Anfrage der SPD-Fraktion zur Wohnbebauung von Dachflächen der Discounter A/0083/2022 Ö 3. 2 Anfrage der SPD-Fraktion zur Bearbeitung von Bauanträgen nach §34 sowie zum Bearbeitungsstand Masterplan bzw. ISEK für die Stadt Bad Honnef A/0086/2022 Ö 4 Beschlussvorlagen Ö 4. 1 Bebauungsplan Nr. 1-148 "Erweiterung Fußgängerzone Franz-Xaver-Trips-Platz - Am Saynschen Hof" - Beratung und Beschluss über Stellungnahmen - Sachstand der Regelungsinhalte des Durchführungsvertrages - Satzungsbeschluss BV/0305/2022 Nicht öffentlicher Teil: N 4.

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Gebäudeklassen Die Landesbauordnung teilt Gebäude in sogenannte Gebäudeklassen ein. Die Einteilung richtet sich nach der Art, der Höhe und der Fläche des Gebäudes. Bedeutung hat diese Einteilung vor allem für den baulichen Brandschutz. Grundsätzlich gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz. Die einzelnen Gebäudeklassen können folgender Übersicht entnommen werden: Gebäudeklassen (GK) GK 1 Freistehende Gebäude Höhe bis zu 7 m nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten insgesamt nicht mehr als 400 Quadratmeter Freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude GK 2 Gebäude GK 3 sonstige Gebäude GK 4 Höhe über 7 m und bis zu 13 m Nutzungseinheiten nicht mehr als 400 Quadratmeter GK 5 unterirdische Gebäude Gesetzliche Grundlage ist § 2 Abs. 3 BauO NRW. Öffnungszeiten: Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr Ansprechpartner Bauvoranfrage, Bauanträge: Aegidienberg: Frau Karin Reinprecht, Tel. 02224/184 – 211, E-Mail: Bad Honnef Nord (nördlich Menzenberger Straße/Linzer Str.

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Auftraggeber: Stand des Verfahrens: Die Änderung des Flächennutzungsplans ist wirksam. Beginn der Planung: Kurzbeschreibung: Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/115 der Stadt Bad Honnef (ehemaliges Hallenbad) Aufgabenstellung: Erstellen der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung Mitwirkung bei der Umweltprüfung und Erstellen des Umweltberichts Mitwirkung beim formellen Bauleitplanverfahren Zusätzliche Informationen zum Projekt: Das im Westen der Stadt Bad Honnef an der Rheinpromenade gelegene Hallen­bad, das zu Beginn der 70er Jahre errichtet worden war, wurde im Jahre 2003 ge­schlossen. Das Bad war schon über Jahre hinweg nicht mehr wirtschaftlich zu be­treiben, vielerlei Versuche, das Hallenbad "zu retten", blieben ohne Er­folg. Am 15. Dezember 2004 beschloss der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt der Stadt Bad Honnef die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/115 (Ehemaliges Hallenbad) mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Umnutzung (Restaurant mit Bar / Café, Tanz- und Kulturraum für Kabarett, Bands, Lesungen, Partys, Wellnessbereich) zu schaffen.

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Kabarett im Bad Honnefer Zeughaus-Kleinkunstkeller Bad Honnef | Eine Bürgerversammlung zum Bebauungsplan 1-125 "Ehemalige Drachenquelle", der das Gelände der ehemaligen Bad Honnefer Drachenquelle zwischen Austraße, Quellenstraße und Steinstraße umfasst, findet am Mittwoch, 20. 01. 2016, um 18:30 Uhr im Rathaus Bad Honnef, Rathausplatz 1, Ratssaal, statt. Anzeige Mit der Planung soll die vorhandene Gewerbebrache einer neuen Nutzung, und zwar im Wesentlichen für Wohnungsbau, zugeführt werden. Darüber hinaus sind untergeordnete gewerbliche Nutzungen entlang der Quellenstraße vorgesehen. Das ehemalige Badehaus, Ohbach als städtebaulich bedeutsame Elemente werden in das Konzept mit einbezogen. In der Bürgerversammlung wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen informiert. Es wird Gelegenheit bestehen, die Planungen zu erörtern und sich zu äußern. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Bad Honnef hatte am 01. 12. 2010, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1-125 für den Bereich der Drachenquelle beschlossen.

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Dreidimensionale Darstellungen, welche den Gesamtentwurf sowie die am Rederscheider Weg geplanten Gebäudestrukturen demonstrieren, werden ausgestellt. Bei geeigneten Wetterverhältnissen an den beiden Tagen Mittwoch und Donnerstag wird die Randbebauung des geplanten Dorfplatzes mit ihren Gebäudehöhen durch große Gasballons markiert werden, um die Bebauung vor Augen zu führen. Dieses neue Format der Öffentlichkeitsbeteiligung "vor Ort" hat das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von der Abendveranstaltung einen anschaulichen Eindruck der zukünftigen geplanten Entwicklung der Fläche zu bieten. Die Abendveranstaltung wurde – auch mit Blick auf die speziellen Anforderungen wegen der Corona-Pandemie – in Form einer Bekanntmachung bereits angekündigt: im Rundblick Siebengebirge vom 26. 09. 2020 (Innenteil: Amtsblatt für die Stadt Bad Honnef, 26. 2020, Nr. 39/2020, Seite 18) und auf der Website der Stadt Bad Honnef (). Der Bezirksausschuss für den Stadtbezirk Aegidienberg hatte den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Planung bereits im April 2017 gefasst.

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Bebauungsplan in Bad Honnef: Initiative wirbt für "Nein" beim Bürgerentscheid Die Bürger in Bad Honnef sollen über eine mögliche Bebauung des nördlichen Stadtgartens entscheiden. (Archivbild) Foto: Ralf Klodt Carsten Schultz 22. 11. 18, 18:52 Uhr Bad Honnef - Die Bürgerinitiative "Rettet den Stadtgarten", die einen Bürgerentscheid initiiert hat, über den am 6. Januar abgestimmt wird, bekommt Konkurrenz von der Gegenseite: Eine "Gemeinschaft Lebendiges Honnef" hat sich am Mittwoch gegründet und will dafür werben, dass die Bad Honnefer beim Bürgerentscheid am 6. Januar mit "Nein" stimmen. Das teilten die Initiatoren am Donnerstag in einer Presseerklärung mit. "Wir möchten die zur Wahl aufgerufenen Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und die Thesen der Bürgerinitiative, die sich gegen den Fortgang der Planung ausspricht, einem Faktencheck unterziehen", sagt Guido Oberhäuser, einer der Initiatoren der Gemeinschaft, die nach eigenen Angaben bereits mehr als drei Dutzend Unterstützer zählt und täglich wachse.

Weitere Vorschriften wie zum Beispiel Bepflanzungsvorschriften, Angaben über Stellplätze für PKW, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, Lage von Versorgungsleitungen, Mülltonnen. Aber nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch als Information zu den umgebenden Grundstücken kann ein Bebauungsplan von Interesse sein. So können Sie sich beispielsweise vergewissern, ob der schöne Ausblick aus Ihrem Schlafzimmer auch in Zukunft erhalten bleiben wird, oder ob schon in naher Zukunft mit dem Bau eines Gewerbegebietes gerechnet werden muss. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen: Dem einfachen Bebauungsplan und dem qualifizierten Bebauungsplan. Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht im Bebauungsplan. Es muss nicht für alle Grundstücke einer Gemeinde ein Bebauungsplan vorliegen. In diesem Falle erhalten Sie alternativ einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

Sun, 07 Jul 2024 10:02:30 +0000

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