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Abhilfe schaffen soll eine standardisierte Eigenerklärung, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Die Auftraggeber akzeptieren gemäß Art. 59 Abs. 1 der Richtlinie die EEE als vorläufigen Nachweis dafür, dass die Eignungskriterien der Bewerber erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Der vorläufige Eignungsnachweis durch die EEE kann vom Auftraggeber nicht ausgeschlossen werden. Einheitliche europäische eigenerklärung pdf download. Die neuen Regelungen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sind in nationales Recht umzusetzen und treten neben die Eignungsnachweise mittels Präqualifizierung (PQ) oder Einzelnachweisen. Zum Nachweis der Eignung werden die folgenden Mittel zugelassen: Die "zusätzlichen Unterlagen" spielen eine wichtige Rolle, da sie letztlich die Inhalte der abgegeben Eigenerklärungen bestätigen. Bereits in der EEE sind der öffentliche Auftraggeber oder für die Ausstellung der Unterlagen zuständige Dritte zu benennen. Zudem muss der Wirtschaftsteilnehmer in der EEE erklären, dass er in der Lage ist auf Anfrage diese zusätzlichen Unterlagen beizubringen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ( BMWi) hat im September 2016 einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE herausgegeben. Darin wird auch die Frage geklärt, ob ein Unternehmen eine EEE abgeben muss. Diese Verwendungspflicht besteht nur dann, wenn die ausschreibende Stelle dies vorschreibt. Ein Unternehmen darf aber in jedem Fall freiwillig eine EEE seinem Angebot beifügen. Einheitliche europäische eigenerklärung pdf version. In diesem Fall ist der öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, diese EEE als vorläufigen Beleg für die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anzuerkennen. Leitfaden des BMWi für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE): Kompendium Vergaberecht 2021 Aktuell - praktisch - übersichtlich: Das aumass Vergaberechts-Kompendium. Die wichtigsten Vergaberechtstexte kompakt zusammengefasst in einem Werk. Ihr kompetenter Begleiter im Vergabealltag. Gebundene Ausgabe Softcover, 549 Seiten ISBN-Nummer: 978-3-9822816-0-5 Preis 19, 90 € Infos und Bestellung
Sofern dies zur angemessenen Durchführung eines Verfahrens erforderlich ist, darf der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens Bieter/Bewerber auffordern, sämtliche zusätzlichen Unterlagen oder Teile davon beizubringen. Hierzu verpflichtet ist der Auftraggeber nur beim Bestbieter. Hier gelten Ausnahmen in bestimmten Fällen. Bewerber bzw. Bieter müssen keine zusätzlichen Unterlagen vorlegen, sofern der Auftraggeber die Bescheinigungen oder einschlägige Informationen über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem der Mitgliedsstaaten der EU erhalten kann. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Mitgliedsstaaten haben sicherzustellen, dass die Datenbanken unter den gleichen Bedingungen von Auftraggebern aus allen EU-Mitgliedsstaaten genutzt werden können. Die EEE selbst muss in einem solchen Fall die notwendigen Informationen, etwa die Internetadresse der entsprechenden Datenbank, Identifikationsdaten etc. enthalten. Um die elektronische Vergabe zu stärken, müssen Bewerber bzw. Bieter nach Ablauf einer Übergangsfrist keine zusätzlichen Unterlagen beibringen, wenn der Auftraggeber diese bereits erhalten hat, etwa im Rahmen eines anderen Vergabeverfahrens.
Inhalt Nach der Anfang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Europäischen Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) sind vergleichbare alternative deutschsprachige EEE-Services derzeit über folgende Links verfügbar: Weitere Informationen zur Nutzung von Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen in Deutschland finden Sie hier. Translation for english speakers: After the EU service for the creation of an electronic European Single Procurement Document (ESPD) has been turned off, comparable alternative services are currently available via the following links:
Das zentrale Portal für die elektronische Beschaffung
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Dieser Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars. Dabei wird auch ein Bezug hergestellt zwischen den Regelungen des deutschen Vergaberechts einerseits und dem für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlichen EEE-Formular andererseits. Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Link: Online-Dienst für das Erstellen bzw. Befüllen einer EEE Dokument vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Leitfaden für das Befüllen einer EEE