Siehe auch Infoportale Drei Informationsportale zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, die eng zusammenarbeiten: Anerkennung in Deutschland, Infoportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, mit Anerkennungs-Finder: BQ-Portal, Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen, vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. : Kultusministerkonferenz Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise: Weiterhin: IQ Netzwerk Integration durch Qualifizierung: Make it in Germany, Infoportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für internationale Fachkräfte: Siehe dazu auch Informationen der Bundesagentur für Arbeit: "Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen" Informationen für Arbeitgeber als PDF:
Freiwillige dürfen keine Fachkräfte ersetzen. Die Freiwilligen werden bei ihren Tätigkeiten in der Einsatzstelle fachlich angeleitet und erhalten begleitende Bildungsangebote. Zum Bildungsprogramm gehören Gruppenseminare mit anderen Freiwilligen sowie individuelle Angebote wie z. Sprachkurse, Einzelcoachings etc. Kommunale Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge - Landeshauptstadt Düsseldorf. Die konkreten Angebote werden von den Trägern vor Ort gestaltet und können variieren. Wer kann teilnehmen? Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (leider ausgeschlossen sind Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsland nach § 29a des Asylgesetzes stammen). Einheimische Freiwillige, die interessiert sind an einem Einsatz in der Flüchtlingsbetreuung (d. h. an Tätigkeiten zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerbern). Alle Freiwilligen im BFD mit Flüchtlingsbezug müssen volljährig sein.